Zu unserer schulischen Arbeit gehört, dass wir unter der Berücksichtigung der Bedeutung des Menschenbilds für unser Handeln
Unser Menschenbild – ein Denkanstoß
Die Schule ist ein öffentlicher Raum, in welchem unterschiedliche Menschen ihre Zeit miteinander verbringen. Zahlreiche Personengruppen prägen den Schulalltag und bringen ihren speziellen Beitrag zum Gelingen des Systems Schule ein. Um Schule lebendig und in Bewegung zu halten, ist ein gegenseitiger Austausch über unser Menschenbild wichtig. Dieser stärkt das Profil der Schule und fördert die Zusammenarbeit aller Beteiligten.
An unserer Schule hat ein Austausch über das Menschenbild begonnen, das uns täglich in unserer Arbeit begleitet und somit unser Verhalten gegenüber anderen prägt. Die nachfolgenden Gedanken zum Menschenbild dienen der Anregung zur Vertiefung dieses Austauschs.
Der Mensch hat vielfältige Eigenschaften:
- Der Mensch ist ein kommunikatives Wesen: Er teilt sich anderen mit und empfängt die Mitteilungen der anderen.
- Der Mensch ist ein soziales Wesen: Er lebt als Einzelner in einer Gruppe und nimmt in dieser seine besondere Rolle ein.
- Der Mensch ist ein schwaches Wesen: Er ist verletzlich und weiß um die Verletzbarkeit anderer.
- Der Mensch ist ein starkes Wesen: Er hat Fähigkeiten, die er in die Gemeinschaft einbringt und die ihn selbstbewusst machen.
- Der Mensch ist ein lernendes Wesen: Er besitzt zu keiner Zeit einen lernfreien Zustand und sehnt sich stets nach Neuem.
- Der Mensch ist ein kreatives Wesen: Er gestaltet seinen Alltag sowie sein Leben und besitzt seinen eigenen Zugang zur Problembewältigung.
- Der Mensch ist ein autonomes Wesen: Er ist eine selbstständige Persönlichkeit und abhängig von den Beziehungen zu anderen Menschen.
- Der Mensch ist ein moralisches Wesen: Er achtet auf die Unverletzbarkeit seiner Würde und schützt gleichzeitig die anderen vor Verletzung.
Aus diesem Menschenbild ergeben sich weit reichende Konsequenzen für den gegenseitigen Umgang an unserer Schule (GG = Grundgesetz):
- Die Würde des Menschen ist unantastbar. (GG Art. 1)
- Bei allen Handlungen in der Schule muss darauf geachtet werden, dass keine gegenseitigen Verletzungen stattfinden. Dies betrifft körperliche und seelische Verletzungen.
- Jeder Mensch besitzt Rechte und Pflichten. (GG Art. 2)
- Wer Rechte haben möchte, muss diese auch anderen zugestehen, da er ansonsten Gefahr läuft, in seinen eigenen Rechten beeinträchtigt zu werden. Pflichten dienen dem Funktionieren einer lebendigen Gemeinschaft.
- Regeln gelten für alle. (GG Art. 3)
- Der Schulalltag ist eingebettet in ein Regelsystem, das durch Übereinkunft sowie durch Vorgabe bestimmt ist. Privilegien sind fehl am Platz.
- Die Meinungsfreiheit gilt für alle. (GG Art. 5)
- Nur in einem Klima der Offenheit und Ehrlichkeit ist ein stressfreies Lernen möglich. Zudem führen unterschiedliche Meinungen zur Erweiterung des eigenen Horizonts.
- Das Eigentum jedes Einzelnen muss geschützt werden. (GG Art. 14)
Die Schule ist ein Ort, in welchem sich täglich größere Mengen privaten und öffentlichen Eigentums befinden. Während das private Eigentum für die Mitarbeit und das eigene Wohlbefinden in der Schule von Wichtigkeit ist, dient das öffentliche Eigentum der Förderung effektiven Lernens und dem gemeinsamen Wohlbefinden.
Aus dem soeben skizzierten Menschenbild lassen sich zudem praktische Leitlinien für die pädagogische Arbeit und für die methodisch-didaktischen Vorgehensweisen ableiten, wie sie bereits an anderer Stelle im Schulprogramm aufgelistet sind.