BEHUTSAME RÜCKKEHR ZUM SCHULALLTAG für Abschluss-Jahrgänge

Leitlinie für uns ist – im Rahmen der umfangreichen Landesvorgaben (Erfüllung der Stundentafel, Unterricht in allen Fächern usw.) sowie unserer räumlichen und personellen Gegebenheiten – das unter Coronabedingungen mögliche Maximum an Sicherheit im Schulalltag.

Aus diesem Grunde werden die Klassen des 10. Jahrgangs im Gebäude am Hengsberg beschult, wobei jede Klassengemeinschaft in zwei räumlich getrennten Gruppen von mindestens einer Lehrkraft vornehmlich in den abschlussrelevanten Fächern unterrichtet wird. Weniger abschlussbezogene Fächer werden auch weiterhin ganz oder teilweise wie bisher auf Distanz unterrichtet. Dabei berücksichtigen wir die Landesvorgabe, dass die Lerngruppen im (Teil-) Klassenverband unterrichtet werden sollen, also die Fachleistungsdifferenzierung sowie der Wahlpflichtbereich in klassenübergreifenden Verbänden aufgehoben sind. Es werden also alle (!) Fächer binnendifferenziert im (Teil-)Klassenverband unterrichtet.
Die modifizierten Stundenpläne wurden den einzelnen Klassen bereits mitgeteilt. Der Präsenzunterricht endet zum OA, danach erfolgt Distanzunterricht (entweder in Form selbstständigen Lernens oder in bewährter digitaler Unterrichtsform).

Die Abiturienten der Q2 (und dann ab dem 1.3.21 auch die Q1) werden in den allermeisten Kursen in Präsenz in der Talsbachstraße unterrichtet. Doch auch hier werden die Leistungskurse und die weiteren Abiturfächer gemäß der Vorgaben Vorrang vor reinen „Belegungsfächern“ haben. Das Kollegium ist angehalten, die besondere Situation in den für den einzelnen nicht zum Abiturbereich zählenden Fächern im Umfang der Aufgaben und auch der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Analoges gilt dann auch für die Präsenzzeiten der Q1. Beiden Jahrgängen wurden die modifizierten Stundenpläne heute zugestellt. Für die eigene Verpflegung sorgen die SchülerInnen der 10, der Q2 und dann der Q1 bitte selber.

Wir möchten nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass auf dem Schulweg in den Bussen, auf dem Schulgelände und selbstverständlich im Unterricht das Tragen von Schutzmasken d.d. Land verpflichtend vorgeschrieben ist. Dies gilt weitgehnd auch für den Sportunterricht! Dieser soll vorwiegend im Freien stattfinden, oder aber – soweit irgend möglich – in den Hallen mit Maske!

Wir empfehlen nachdrücklich das Tragen von medizinischen Masken oder solchen der Qualitätsstufe FFP2. Diese Maßnahmen dienen der Verhinderung von Ansteckung, der Verhängung von Quarantänemaßnahmen und sollen – trotz aller Unannehmlichkeiten – eine Rückkehr zu einem Mindestmaß an schulischer Normalität schrittweise ermöglichen. Die Schule wird -außer im Falle von aussagekräftigen ärztlichen Attesten – streng auf die Erfüllung der Maskenpflicht achten. 

Das Kollegium kann sich zweimal pro Woche auf das Vorliegen einer Corona-Infektion ärztlich testen lassen. LehrerInnen wie SchülerInnen sind zudem angehalten, alle vorgeschriebenen Hygienevorschriften und die maximal möglichen Sicherheitsabstände genau einzuhalten. Dies gilt nicht nur im Unterricht, sondern eben auch in den (individuellen) Pausenzeiten, Freistunden und vor bzw. nach Unterrichtsschluss.

Mit etwas Glück und viel Verantwortungsbewusstsein für andere, aber auch für uns selbst und unsere Familien werden wir diese Hürde auch bewerkstelligen können!