[2020-08-06 JÜNG]
Liebe Eltern, das Schuljahr 20/21 startet in wenigen Tagen und wir hoffen, dass Sie und Ihre Familien sich in den vergangenen Wochen gut erholt haben und gesund geblieben sind.
Die Corona-Lage hat sich zwischenzeitlich leider deutlich verschlimmert.
Und damit stellt die Wiederaufnahme des Unterrichts in möglichst vollem Umfang uns als Schule und sicher auch Sie als Eltern vor eine nicht unproblematische Situation. Wir wünschen uns natürlich von ganzem Herzen, dass alle im Folgenden aufgeführten Maßnahmen lediglich präventiv sein werden.
Der Stundenplan ist meistens so konzipiert, dass im Corona-Fall der Tagesablauf durch möglichen (!) Entfall des Nachmittagsunterrichts in Nebenfächern entzerrt werden kann. Wie das Land es auch vorsieht, sind wir jetzt plantechnisch etwas besser auf eine Mischung aus Präsenz und Homeschooling vorbereitet als im März.
Als grundsätzlich sehr neuralgisch sehen wir besonders übervolle Busse sowie die Situation in der Schulmensa am Hengsberg bzw. im Bistro in der Talsbachstraße an. Auch bei Nutzung der Schultoiletten ist größte Vorsicht geboten.
Auf der anderen Seite sind flächendeckendes Homeschooling gepaart mit drei oder vier Anwesenheitstagen in drei Monaten ganz sicher kein wünschenswerter Zustand. Von daher sehen wir als GEE die Wiederaufnahme eines täglichen Unterrichts grundsätzlich als notwendig an.
Und genau dies sind ja auch die Vorgaben des Landes :
- Danach soll Unterricht (soweit der einzelnen Schule möglich) täglich vollständig in allen (!) Fächern stattfinden, also von 8 Uhr bis zum Nachmittag (incl. Ganztag).
- Gravierend vorerkrankte LehrerInnen sind vom aktiven Unterricht ausgenommen und gravierend vorerkrankte SchülerInnen können per Homeschooling unterrichtet werden. Dazu müssen eindeutige ärztliche Atteste vorliegen.
- Die Jahrgänge sollen im Schulalltag strikt getrennt werden, damit im Corona-Fall die Nachverfolgbarkeit gewährleistet ist, um eine komplette Schulschließung zu verhindern.
- Das Land bzw. die Schulträger ermöglichen, dass bei nachgewiesener Bedürftigkeit jeder/m SchülerIn ein eigenes Notebook o.ä. zur Verfügung gestellt wird, damit alle im Fall der Fälle an erneut denkbarem Homeschooling teilnehmen können. Leistungen im Homeschooling werden in diesem Schuljahr wie jede andere unterrichtsbezogene Leistung bewertet (das war vor den Ferien ja anders).
- Zudem verfügt das Land NRW, dass alle SchülerInnen in den Bussen (150 € Strafe lt. Pressemeldungen), auf dem Schulweg, dem Schulgelände und im Unterricht Mund-Nase-Masken tragen müssen. Bei gravierenden Zuwiderhandlungen kann sogar ein vorübergehender Schulverweis verfügt werden.
Zudem sind Eltern absolut verpflichtet kranke Kinder (Husten, Schnupfen usw.) zumindest für einen Tag zur Beobachtung zu Hause zu halten bzw. danach zum Hausarzt zu schicken. - Erkennbar Erkrankte (Schüler oder Lehrer) müssen wir ausschließen. Kinder sollen dann i.d.R. von den Eltern abgeholt werden!
Was bedeutet das für uns an der GEE nun konkret?
Zu 1/2 UNTERRICHT
Uns fehlen aufgrund des Vorerkrankungs-Schutzes 4 KollegInnen. Hinzu kommen zwei weitere längerfristig Erkrankte sowie eine neue Kollegin, die erst nach den Herbstferien neu zu uns kommt.
Daher kürzen wir gegenüber dem SJ 19/20 in begrenztem Umfang:
- eine Stunde Sport im Grundkursbereich der gesamten SII
- Ergänzungsstunden in den Jahrgängen 8 und 9 (außer den Fremdsprachen!):
Der gekürzte Ergänzungsstunden-Unterricht wird meist nachmittags liegen. Daher dürfen die SchülerInnen dann eher gehen (gilt nicht für den Fremdsprachenunterricht in ERG). - AGs finden ausschließlich für den Jahrgang 5
Sofern eine Betreuung gewünscht wird, kann diese auf Antrag der Eltern stattfinden.
Um den Unterrichtstag zu entzerren sind Lernbänder (Jg. 5 /6) u. Arbeitsstunden (Jg. 7 /10) am Nachmittag freiwillig! Damit wird die Zahl an Kindern pro Raum verringert und die Situation in den Bussen entspannter. Das gilt aber nur,
- sofern diese die letzten Stunden eines Schultages sind,
- sofern die schulischen Aufgaben aus den einzelnen Fächern zuhause erledigt werden!
- sofern uns Ihre Einwilligung vorliegt (dazu gibt es ein Formblatt mit Tag und Zeitraum).
Zu 3 VERMISCHUNG
Zur Vermeidung der Vermischung der Jahrgänge
- haben wir jedem Jahrgang einen Bereich auf den Schulhöfen verbindlich zugewiesen. Damit wir das überhaupt kontrollieren können, verpflichten wir die Schülerschaft zum Tragen von farblich unterschiedlichen Jahrgangsschildern (also mit „5“, „8“, „Q1“ usw.)
- staffeln wir die OA-Zeiten am Hengsberg (insbesondere wegen der Mensa!):
Stunde: Jg. 6 / 6. Stunde: Jg. 5 / 7. Stunde: Jg. 7 - auch die Toiletten werden jahrgangsbezogen verpflichtend zugeordnet.
- Im Unterricht gelten feste Sitzordnungen, die zu jeder Stunde namentlich dokumentiert werden müssen,
- vor und nach jedem Unterricht werden in den Fachräumen die Tische desinfiziert,
- in experimentellen Fächern, Technik, Informatik oder Kunst müssen alle Gerätschaften ebenfalls nach jedem Gebrauch desinfiziert werden
Zu 4 LEIH-NOTEBOOKS
Zu den Leih-Notebooks werden wir eine jeweils klassenbezogene Prüfung der Bedürftigkeit in einer angemessenen Form durchführen. Dazu werden noch Infos kommen.
Zu 5 MASKENPFLICHT
Das Tragen einer Maske ist zwingend vorgeschrieben!
- Die obligatorische Maskenpflicht werden wir der jeweiligen Unterrichtssituation angemessen einhalten und ggfs. im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben mit Augenmaß variieren. Ein großer Spielraum bleibt uns jedoch hier letztlich nicht (s. Landesvorgaben)
- Die Maskenpflicht auf dem Schulgelände und ganz besonders im Bistro in der Talsbachstraße bzw. in der Mensa am Hengsberg werden wir streng kontrollieren!
- Die Maskenpflicht in den Bussen – einem aus unserer Sicht sehr ansteckungsträchtigen Ort – wird d.d. Land mit 150 € Bußgeld durchgesetzt. Bitte unterweisen Sie Ihre Kinder ganz eindeutig in diese Richtung.
- Maskenpflicht auf dem Schulweg gilt wie bisher, sobald die Abstände 1,5 m unterschreiten. Erklären Sie bitte auch hier Ihre Kinder, warum sie auf dem Schulweg die Masken tragen sollen, da hier die Durchmischung der Jahrgänge besonders hoch ist.
Zu 6 ERKRANKUNGEN
- Kranke dürfen zunächst keinesfalls kommen! Diese gesetzliche Vorgabe werden wir im Interesse der gesamten Schulgemeinde sehr strikt kontrollieren bzw. einhalten!
- Bei den Krankheitsanzeichen von Schnupfen oder Halsschmerzen lassen Sie Ihr Kind unbedingt einen Tag zuhause und beobachten Sie den weiteren Verlauf.
- Tritt keine Besserung ein, sind Sie verpflichtet, Ihr Kind zum Hausarzt zu schicken!
- Nehmen wir im Unterricht erkrankte Kinder wahr, so sind wir als Schule verpflichtet, diese von Ihnen abholen zu lassen und ggfs. dem Gesundheitsamt melden.
Wie sieht nun die erste Schulwoche aus?
Wir müssen uns erst alle an die neue Situation gewöhnen.
- Daher werden wir in den ersten beiden Tage den Unterricht der SI nach der fünften Stunde schließen! (Ausnahme Jg. 6: MI und DO nach der 4. Stunde).
Die Mensa und das Bistro öffnen erst ab dem 17.8.20.
An diesen Tagen müssen die Kinder dann den Linienverkehr nutzen. - Der Unterricht der SII endet in den ersten beiden Tagen i.d.R. nach der 6. Stunde.
- Freitag wird ganz normal an sechs Stunden nach Plan unterrichtet.
- In der zweiten Woche ist dann „normaler“ Ganztag geplant.
Kurzfristige Änderungen würden Ihnen am Freitag mitgeteilt. Diese könnten sich bei einer erhöhten Gefahrenlage auch an den Tagen danach kurzfristig ergeben.
Wie können Sie als Eltern Ihre Kinder schützen?
- Geben Sie bitte ihren Kindern bis Ende August für den Ganztagsunterricht täglich zwei frische Masken mit in die Schule.
Das Land verpflichtet sie zumindest zu einer. Bedenken Sie bitte, dass nach vier Stunden eine Maske völlig durchfeuchtet ist. - Weisen Sie Ihre Kinder bitte auf die sehr große Ansteckungsgefahr in den Bussen hin!
Es wäre sehr sinnvoll, wenn Sie angesichts der vielen Urlaubsrückkehrer in den ersten beiden Schulwochen Ihre Kinder zur Schule bringen, zu Fuß gehen oder sie mit dem Rad schicken. Auf dem Schulgelände haben wir Abstellmöglichkeiten für Räder geschaffen. - Besprechen Sie bitte mit ihren Kindern, dass alle Regelungen des Landes nur dem Schutz vor Corona dienen und daher auch notwendig sind. Auch wir werden das tun und setzen dabei ganz eindeutig auf Einsicht und weniger auf Strafandrohung bei Zuwiderhandlung. Das hat ja auch seit März sehr gut funktioniert.
Allerdings werden wir uns bei eindeutig groben Verstößen auch nicht scheuen, klare schulische Maßnahmen zu ergreifen – und sei es der zeitweise Verweis!