ein Elternteil (bisher beide) in diesen Bereichen arbeitet und der Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Unabkömmlichkeit (s.u.) ausstellt. Außerdem wird ab Montag bis zunächst zum Ende der Osterferien auch an Wochenenden und in den Ferien selber bis 14:45 Uhr „notbetreut“ (Ausnahme: Karfreitag bis Ostermontag). Um die wirklich sehr hohe Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus in den Gruppen der Notbetreuung möglichst gering zu halten, werden wir die Gruppengröße stark begrenzen (max. 5 Kinder pro Gruppe). Außerdem dürfen die Kinder keinerlei Symptome einer Corona ähnlichen Erkrankung zeigen. Die Maßnahmen der Notbetreuung sind nur gedacht für Eltern (Stufen 5 und 6) aus Berufen der kritischen Infrastruktur, die wirklich keinerlei anderweitige Möglichkeit zur Betreuung ihrer Kinder haben.
Falls Sie für den gesamten Zeitraum oder auch nur einzelne Tage einen solchen Ausnahme-Bedarf neu bei uns anmelden möchten, so tun Sie dies bitte unter Vorlage einer Bescheinigung Ihres Arbeitgebers aus den entsprechenden Bereichen (s. Liste auf der Vordruck-Bescheinigung des Arbeitgebers).
Hier bekommen Sie die Arbeitgeber-Bescheinigung: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts
Hier können Sie den Inhalt der Mail des Ministeriums nachlesen:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200320/index.html