Kooperationsvertrag als PDF


 

 

 


Partnerschaft

Firma Vetter Fördertechnik und Gesamtschule Eiserfeld

Kooperation zwischen Schule und Wirtschaft

 

 Zielfelder einer Schulpatenschaft mit dem Schwerpunkt der Kooperation der Gesamtschule Eiserfeld mit der Firma Vetter Fördertechnik

 

Die Firma Vetter Fördertechnik und ihre Nachbarschule, die Gesamtschule Eiserfeld, vereinbaren eine Kooperation im Rahmen eines Vertrags.

Ziel der Partnerschaft ist eine weiter gehende Verzahnung von Schule und Wirtschaft. Die wirtschaftliche Realität soll in der Schule eine größere Bedeutung erlangen und konkret werden. Die schulische Realität soll von dem Unternehmen näher in den Blick genommen und gefördert werden.

 Im Abgleich gegenseitiger Wünsche und Interessen soll sich die Zusammenarbeit auf einer verlässlichen Basis entwickeln. Es ergeben sich folgende Zielfelder: Berufsorientierung, Unterricht, Schulentwicklung und Kommunikation.

 


Zielfelder der Zusammenarbeit

 


Berufsorientierung 


Jugendliche müssen in die Lage versetzt werden, eine passgenaue Berufswahl zu treffen. Das Unternehmen vermittelt einen Einblick in die Breite der Berufsfelder und in die gestellten Anforderungen. Die Schule hilft den Jugendlichen bei der Entwicklung und Schärfung ihres individuellen Profils und begleitet sie zur Ausbildungsreife.

 


Unterricht


Schule soll ein Bild der zukünftigen Gesellschaft und Wirtschaft vermitteln. Das Unternehmen bringt seine betriebliche Wirklichkeit und Erfahrung mit ein. Die Schule nutzt diese für die Ergänzung und Erweiterung der Unterrichtsinhalte. Für die Jugendlichen werden Aspekte des Unternehmens zu konkreten Unterrichtsinhalten.

Fächer


Schulentwicklung 


Schulentwicklung braucht gesellschaftliche Partner. Das Unternehmen bringt seine Kompetenzen und Ressourcen in den Bereich der Schule ein und fördert die Entwicklung der Schule auf verschiedenen Ebenen. Die Schule wird in die Lage versetzt, die wirtschaftliche Realität stärker ins Schulprogramm mit einzubeziehen.   


Kommunikation 


Kommunikation dient der Vertiefung des gegenseitigen Verständnisses von Schule und Unternehmen. Dadurch werden Unternehmenskultur und Schulprogramm wechselseitig kommuniziert. 


Kooperationsvertrag


 

  1. Vereinbarungsrahmen
    1. Grundlage der gemeinsamen Aktivitäten sind die Bestimmungen und Richtlinien für die Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Betriebsordnung und sonstige, die geplanten Aktivitäten erfassende Festlegungen des Unternehmens.
    2. Die in der Anlage festgehaltenen Kooperationsaktivitäten haben - unabhängig vom formulierten Verbindlichkeitsgrad und entsprechend dem experimentellen Charakter des Vorhabens - den Stellenwert von Absichtserklärungen. Die genannten Ansprechpartner werden versuchen, die festgehaltenen Ideen sukzessive zu realisieren. Ein Rechtsanspruch auf Erfüllung besteht für keine der beiden Seiten.
    3. Die Laufzeit für diese Vereinbarung beträgt ein Jahr, beginnend mit dem Datum der Unterzeichnung. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn keine neuen Vereinbarungen getroffen werden. Sie kann von beiden Seiten ohne die Wahrung von Fristen gekündigt werden.
    4. Zwischen den Vereinbarungspartnern besteht Einigkeit, dass diese und die in der Anlage getroffenen Vereinbarungen auf eine langfristige Kooperationsentwicklung ausgerichtet sind. Nach jeweils einem Kooperationsabschnitt werden die Partner ihre Erfahrungen austauschen und die Vereinbarung einvernehmlich modifizieren und optimieren.
    5. Die Aktivitäten sollen Bestandteil der schulinternen Lehrpläne bzw. sonstiger zum Schulprogramm gehörender Aktivitäten der Gesamtschule Eiserfeld sein. Angestrebt wird eine Kooperation, die sich in einer jährlichen Routine wiederholt.
    6. Weitere Vereinbarungen. Die Partner sind frei, weitere über die schulbezogenen Aktivitäten hinausgehende Abmachungen zu treffen.
  2. Geplante Aktivitäten
    1. Die Gesamtschule Eiserfeld und die Firma Vetter Fördertechnik haben gemeinsame Aktivitäten vereinbart, die in der Anlage zum Vereinbarungsrahmen festgeschrieben sind.
    2. Die Anlage ist Bestandteil der Kooperationsvereinbarung.

 

Siegen, 21.06.05

 

Firma Vetter                                                                           Gesamtschule Eiserfeld

 

Klaus Vetter, Arnold Vetter, Norbert Hammes                            Joachim Pfeifer